Informationen zum Pkonto (P-Konto)
Die P-Konto-Bescheinigung - Drei sichere Schritte zum Schutz vor Kontopfändung
Die P-Konto-Bescheinigung - Drei sichere Schritte zum Schutz vor Kontopfändung
So schützen Sie Ihr Konto
- 1. P-Konto-Bescheinigung bestellen
- 2. Unterlagen senden
- 3. P-Kontobescheinigung bei der Bank vorlegen

Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch mit Pkonto
Pfändungsschutz ab 01.01.2012 nur noch mit dem Pkonto
Der Jahreswechsel wird in wenigen Tagen vielfach zu einem bösen Start ins Neue Jahr führen.
Die bisherige Möglichkeit auch nach einer Pfändung bis zu 7 Tagen über Sozialleistungen zu verfügen, endet am 31.12.2011.
Ab dem 01.01.2012 ist Guthaben - egal woher es kommt - nur noch mit dem Pfändungsschutzkonto, dem Pkonto, vor Pfändungen geschützt.
Ohne ein Pkonto erhalten Gläubiger über eine Kontopfändung ab dem 01.01.2012 somit Zugriff auf Sozialleistungen.
Sie können Ihre Bezüge ab dem 01.01.2012 nur noch vor Pfändungen schützen, indem Sie Ihr Konto in ein Pkonto umwandeln. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie auch zukünftig Ihr Guthaben schützen:
1. Schritt - Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto = Pkonto
Um Ihr Guthaben zukünftig zu schützen müssen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einmalig beantragen, dass Ihr Konto zukünftig als Pkonto geführt wird. Jede Bank und Sparkasse ist dann gesetzlich verpflichtet, Ihr Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pkonto umzuwandeln.
2. Schritt - Sichern Sie sich die richtigen Freibeträge mit der Pkonto-Bescheinigung
Nach der Umwandlung Ihres Konto in ein Pkonto ist automatisch nur ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 € vor Pfändungen geschützt. Dies gilt für Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialleistungen und Umsätze aus einer selbständigen Tätigkeit.
Der Grundfreibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Sozialleistungen für andere auf Ihrem Konto erhalten, einen Ehegatten haben, der kein eigenes Einkommen oder nur ein geringes Einkommen hat und/oder wenn Sie Kinder haben. Auch für Kindergeld gibt es einen extra Freibetrag.
Den richtigen Freibetrag sichern Sie sich mit der Pkonto-Bescheinigung. Die Erhöhung des Grundfreibetrages erfolgt nur noch über die Pkonto-Bescheinigung. Eine Freigabe durch das Gericht brauchen Sie dann nicht mehr. Wir erstellen bundesweit die Pkonto-Bescheinigung zum Preis von 30,00 €. Die von uns erstellte Bescheinigung ist bei allen Banken und Sparkassen in Deutschland gültig. Eine Übersicht über alle Freibeträge, die wir bescheinigen können finden Sie unten. Die Bescheinigung können Sie online beauftragen.
3. Schritt - Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank oder Sparkasse vor
Wir erstellen die Bescheinigung zur Einrichtung Ihrer Freibeträge und schicken Ihnen die Bescheinigung in der Regel innerhalb von 48 Stunden zu. Die Bescheinigung müssen Sie dann nur noch Ihrer Bank oder Sparkasse vorlegen. Dort wird dann der von uns bescheinigte Freibetrag auf Ihrem Pkonto eingerichtet. Über diesen Freibetrag können Sie dann immer verfügen - auch nach einer Pfändung.
Unsere Empfehlung:
Reagieren Sie schnell. Es ist zu befürchten, dass zu Beginn des Jahres ein Flut von Kontoumwandlungen auf die Banken und Sparkassen zukommen. Es kann dann zu langen Wartezeiten kommen, in denen Sie über Ihr Guthaben nicht verfügen können. Wir empfehlen daher dringend das Pfändungsschutzkonto noch in diesem Jahr einzurichten.
Pfändungsschutzkonto - Rechtsinformationen
Kontopfändungen nehmen eine immer größere Bedeutung in der Zwangsvollstreckung ein. Vorsichtige Schätzungen gehen von 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen im Monat aus.
Nach der bisherigen Rechtslage führt die Pfändung eines Girokontos zunächst zur kompletten Blockade des Kontos. Bargeldlose Zahlungen des täglichen Lebens wie z.B. die Überweisung der Miete und Stromkosten können nach Eingang einer Pfändung vom Inhaber des gepfändeten Kontos ebenso wie Bargeldabhebungen nicht mehr vorgenommen werden.
Weiterlesen...Neue Freibeträge auf dem Pkonto seit dem 01.07.2011
Wir erstellen Ihnen die Bescheinigung, bundesweit für alle Freibeträge. Alles aus einer Hand. Die Bescheinigung wird von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Max Postulka erstellt. Sie kann bei allen Banken und Sparkassen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Zur Bestellung Eine Übersicht über alle Freibeträge finden Sie auf unserer Startseite.
Neue Sockelfreibeträge ab 01. Juli 2011
Gute Nachricht für alle Inhaber eines P-Kontos. Nach nur einem Jahr steht die erste Erhöhung des automatischen Sockelfreibetrages auf dem Pkonto an. Der derzeitige Grundfreibetrag von 985,15 € wird voraussichtlich zum 01. Juli 2011 auf 1.028,98 € erhöht. Ob auch die weiteren Freibeträge erhöht werden, steht noch nicht fest.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01. Juli 2011
Zum 01.07.2009 ist jedoch keine Erhöhung erfolgt. Nach derzeitigem Stand soll eine neue Pfändungstabelle zum 01.07.2011 in Kraft treten. Die Pfändungsfreigrenzen werden dann angepasst und endlich erhöht. Alle Arbeitgeber müssen dann automatisch die neuen Pfändungsfreigrenzen anwenden, auch bei bereits laufenden Pfändungen.
Im Schnitt werden die Pfändungsfreibeträge um 4,4% steigen. Sobald die neue Pfändungstabelle vorliegt, werden wir weiter berichten.
Die aktuelle Pfändungstabelle finden Sie hier.
Girokonto für jedermann
Haben Sie bisher kein Konto und möchten ein Girokonto eröffnen, sprechen Sie die Bank oder Sparkasse auf die Empfehlung des zentralen Kreditausschusses an und bitten Sie um ein Girokonto für jedermann. Verweigert man Ihnen grundlos die Einrichtung eines Girokontos, kann eine Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann helfen.
Umsetzung des Kontopfändungsgesetzes wird unterstützt
Pfändungsschutz nur bei Guthaben
Pobleme mit dem Pkonto - Monatsanfangsproblem
Das Pkonto soll einen effektiven Schutz vor Pfändungen auf einem Girokonto gewähren. Bei der Einführung des Gesetzes wollte der Gesetzgeber eine klare Lösung schaffen und ist davon ausgegangen, dass mit den monatlichen Freibeträgen sichergestellt ist, dass jedem Inhaber eines pfändungsgeschützten Kontos monatlich der eingerichtete Freibetrag zur Verfügung steht. Leider wurde hierbei etwas übersehen, was unter dem Begriff Monatsanfangsproblem oder Monatsendproblem bekannt geworden ist. Worum gehts?
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Gefangen in der Schuldenfalle - das Pkonto hilft
Wettverbot für Hartz IV Empfänger
Wie bekommt man ein Pkonto?
Jedermann hat einen gestezlichen Anspruch gegenüber seier Bank oder Sparkasse, dass sein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (Pkonto) umgewandelt wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein neues Pkonto besteht jedoch nicht.
Rechliche Grundlagen zum Pkonto
Bis zum 01.07.2010 wurde ein Girokonto mit Eingang einer Pfändung vollständig gesperrt. Um wieder über das vorhandene Guthaben verfügen zu können, musste ein Gerichtsbeschluss über die Freigabe des Guthabens oder die Einschränkung der Pfändung beantragt werden. Kontopfändungen wurde so häufig auch von Gläubigern missbraucht, um Zahlungsvergleiche zu erzwingen. Seit dem 01.07.2010 ist der neue § 850k Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten. Die Bundesregierung will als Gesetzgeber so einen effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bügerinnen und Bürger schaffen. Jedermann soll so ohne Anrufung der Gerichte unbürokratisch und schnell das verbleiben, was zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts benötigt wird.
Freibeträge im Pkonto
Die Bescheinigung zum Pkonto aus einer Hand
P-Konto - was ist das?
Das Pkonto ist im Prinzip ein normales Girokonto, das bei jeder Bank oder Sparkasse eingerichtet werden kann. Der Unterschied zu einem herkömmlichen Girokonto besteht darin, dass automatisch ein bestimmter Grundfreibetrag vor Pfändungen geschützt wird, damit auch nach Eingang einer Pfändung die wichtigsten Überweisungen ausgeführt werden können. Die Gesetzesreform ist am 01. Juli 2010 in Kraft getreten. Seit diesem Tag kann jedermann von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung seines Kontos in pfändungssicheres Pkonto verlangen. Das gilt auch für bereits gepfändete Konten.



