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Beratungshilfe

Kostenfreie Insolvenzberatung mit Beratungshilfe

Wenn Sie überschuldet sind und die Kosten für eine Insolvenzberatung nicht aufbringen können, kann ich Ihnen auch eine kostenfreie Insolvenzberatung anbieten. Voraussetzung ist, dass Sie einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht an Ihrem Wohnort erhalten haben und den Beratungshilfeschein an mich im Original übersenden.

In diesen Fällen können wir eine kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe anbieten:

  1. Sie haben einen Beratungshilfeschein erhalten und an uns im Original übersandt.
  2. Sie sind überschuldet und waren nie selbständig.
  3. Sie waren in der Vergangenheit selbständig, haben aber weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, Krankenkassen von Arbeitnehmern oder dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer.

In diesen Fällen können wir keine kostenfreie Beratung mit Beratungshilfe anbieten:

  1. Sie haben noch keinen Beratungshilfeschein erhalten oder noch nicht im Original übersendet.
  2. Sie sind aktuell noch selbständig tätig.
  3. Sie waren in der Vergangenheit selbständig tätig und haben mehr als 19 Gläubiger oder Schulden gegenüber ehemaligen Arbeitnehmern, Krankenkassen von Arbeitnehmern oder dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer.

Wie erhalte ich einen Beratungshilfeschein?

Sie können beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort einen Antrag auf Bewilligung für Beratungshilfe für eine Insolvenzberatung stellen. Am besten Sie sprechen dort persönlich in der Zeit zwischen 09:00 und 11:30 Uhr vor.

Es gibt leider keinen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beratungshilfe für eine Insolvenzberatung oder Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt. Die Bewilligungsbereitschaft ist regional stark unterschiedlich.

Einige Gerichte sind bei der Gewährung von Beratungshilfe sehr großzügig, andere sehr zurückhaltend.

Generell gilt, dass ein freundliches und persönliches Auftreten hilft. Ferner hilft es, wenn dargelegt werden kann, dass der eigene Fall besondere Schwierigkeiten oder eine besondere Eilbedürftigkeit darstellt (z.B. drohende Zwangsvollstreckung, Krankenkassenschulden, Stromsperrung, psychische Belastung oder Erkrankung).

Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe:

  • Sie beziehen Leistungen durch das Jobcenter oder nur ein geringes Einkommen und können für die Kosten der Insolvenzberatung auch mit einer Ratenzahlung nicht selbst aufkommen. Die Kosten für die Erstberatung betragen 149 € und die weiteren Kosten für die Aufnahme der Daten, die notwendigen Schreiben an die Gläubiger und die Beantragung der Insolvenz 750 € bei 20 verschiedenen Gläubigern. Ab dem 21. Gläubiger fallen pro Gläubiger weitere Kosten von 25 € an.
  • Es gibt keine andere zumutbare Beratungsmöglichkeit. Einige Amtsgerichte sehen eine solche Möglichkeit bei den örtlichen Schuldnerberatungsstellen wie z.B. Caritas, ASB, Verbraucherzentrale,...).

Mein Tipp für die Beantragung von Beratungshilfe:

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hält den Verweis auf kostenfreie Beratungsstellen für zulässig, zumindest wenn dort innerhalb von sechs Monaten ein Beratungsangebot besteht. Derzeit sind aber viele Beratungsstellen überlastet und können innerhalb von sechs Monaten keine kostenfreie Beratung anbieten.

Sollte bei Ihnen vor Ort bei einer kostenfreien Beratungsstelle kein Termin verfügbar sein, empfehle ich von einer staatlichen oder sozialen Schuldnerberatungsstellen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Dann besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Beratungshilfescheins für eine Insolvenzberatung.

Wenn kurzfristig gravierende Nachteile drohen, kann auch ohne Wartezeit ein Anspruch auf Beratungshilfe bestehen, z.B. wenn bei steigenden Energiekosten eine Strom- oder Versorgungseinstellung droht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Unterlagen zu den Schulden
  2. Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Bewilligungsbescheid vom Jobcenter oder Arbeitsamt, Gehaltsabrechnungen)
  3. Kontoauszüge der letzten drei Monate

Wie geht es nach dem Erhalt der Beratungshilfe weiter?

Wenn Sie einen Beratungshilfeschein erhalten haben, bitte ich Sie, mir diesen im Original zu übersenden. Meine Anschrift finden Sie am Ende der Seite.

Wir können dann kostenfrei eine Erstberatung durchführen und ein Entschuldigungskonzept erstellen. Im Anschluss können wir für Sie das Entschuldungskonzept (Entschuldung über einen Vergleich oder einen Insolvenzantrag) kostenfrei umsetzen.

Ich sende Ihnen nach Eingang des Beratungshilfescheins einen Link zu, über den Sie kostenfrei einen Telefontermin oder eine Videokonferenz vereinbaren können.

Max Postulka
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ich helfe bundesweit Verbrauchern und ehemals Selbständigen über einen Vergleich oder eine Insolvenz wieder schuldenfrei zu werden.