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Das Pkonto schützt ihr Girokonto vor einer Pfändung. Der Grundfreibetrag für jedermann beträgt auf einem Pkonto 1.028,89 € und wird automatisch bei der Umwandlung eines bestehenden Kontos in ein Pkonto oder bei der Neueröffnung eines Pkontos von Ihrer Bank oder Sparkasse eingerichtet. Jede Bank und Sparkasse ist seit dem 01. Juli 2010 gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Konto in ein Pkonto innerhalb von 4 Werktagen umzuwandeln. 
Unabhängig von der Art der Bezüge wird so eine Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichergestellt. So können Sie auch trotz ein bestehenden Pfändung auf Ihrem Konto bis zur Höhe des eingerichteten Freibetrages über Ihr Guthaben verfügen und die Bezahlung von Miete, Strom und nicht zuletzt Ihren Lebensunterhalt sicherstellen. Die Zeiten, in denen Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen vom Konto abgehoben und dann für hohe Gebühren wieder eingezahlt werden mussten, sind dank des Pkontos vorbei. 
Ein Anspruch für jedermann auf Eröffnung eines neuen Pkontos ist leider immer noch nicht Gesetz geworden. Es besteht nur die Verpflichtung aller Banken und Sparkassen ein bestehendes, also bereits vorhandenes Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pkonto umzuwandeln. Zahlreiche Banken haben jedoch die Gesetzesreform zum Pkonto zum Anlass genommen, Konten auch bei schlechter SCHUFA -Auskunft und negativer Bonität anzubieten.