Pkonto - Informationen und die P-Konto-Bescheinigung zum P-Konto, dem Pfändungsschutzkonto.

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Die P-Konto-Bescheinigung - Drei sichere Schritte zum Schutz vor Kontopfändung

So schützen Sie Ihr Konto

  1. 1. P-Konto-Bescheinigung bestellen
  2. 2. Unterlagen senden
  3. 3. P-Kontobescheinigung bei der Bank vorlegen

p konto bescheinigung auftrag


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Das Pkonto - Schutz vor Kontopfändungen auf Ihrem Girokonto

Pkonto - das pfändungssichere KontoAm 01. Juli 2010 ist die Reform zum Schutz von Guthaben vor Kontopfändungen auf Girokonten in Kraft getreten. Seitdem können Sie Ihr bestehendes Girokonto (Gehaltskonto) in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (Pkonto oder P-Konto) umwandeln, beziehungsweise ein neues Konto direkt als Pkonto eröffnen.
Durch das Pkonto können Sie immer über einen festgelegten Freibetrag auf Ihrem Girokonto verfügen, unabhängig davon, ob eine Kontopfändung vorliegt oder nicht.
Sie erhalten mit dem Pkonto ein Bankkonto, das als Pfändungsschutzkonto automatisch bis 1.028,89 € pro Monat vor Kontopfändungen durch Gläubiger geschützt ist.
Wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld 2/Hartz IV) für weitere Personen oder Kindergeld bezogen werden, kann der Pfändungsfreibetrag von 1.028,89 € pro Monat auf dem Pkonto durch eine Bescheinigung erhöht werden. Die notwendige Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages bei einer Kontopfändung können Sie bei uns hier über diese Seite erhalten. 
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Freibeträge bei einer Kontopfändung auf dem Pkonto

Seit dem 01.07.2011 gelten neue Freibeträge auf dem Pfändungsschutzkonto. Der automatische Grundfreibetrag beträgt 1.028,89 Euro. In der nachfolgenden Tabelle zeigen wir welche zusätzlichen Freibeträge auf Ihrem Girokonto nach einer Umwandlung in ein Pkonto mit einer Pkonto-Bescheinigung vor einer Kontopfändung geschützt werden können.

Die hierfür notwendige Bescheinigung erstellen wir gerne für Sie. Bitte beachten Sie, dass der bisherige Pfändungsschutz zum 31.12.2011 komplett wegfällt. Pfändungsschutz auf dem Konto gibt es dann nur noch über das Pkonto. Ohne die Umwandlung sind ab dem 01.01.2012 selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG 2 oder Hartz IV) voll pfändbar, wenn das Konto nicht in ein Pkonto umgwandelt wird. Durch die Umwandlung ist aber zunächst nur ein Freibetrag in Höhe von 1.028,89 € vor Pfändungen geschützt. Einen höheren Freibetrag erhalten Sie nur mit der Pkonto-Bescheinigung. Dann können folgende Freibeträge mit dem Pfändungsschutzkonto geschützt werden.

Hier geht es direkt zur Bestellung.


Familienstand Kontoinhaber        Freibeträge seit dem 01.07.2011
ledig 1.028,89 Euro automatisch geschützt ohne Bescheinigung
 
verheiratet (Ehegatte ohne eigenes Einkommen oder Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV-Bezug oder Alleinerziehend mit einem Kind)

Alleinerziehend, ein Kind und Kindergeld
 
1.416,11 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für den Ehegatten als 1. weitere Person)


1.600,11 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für das Kind als 1. weitere Person + 184,00 Euro Kindergeld)
 
verheiratet und 1 Kind 1.631,84 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und 215,73 Euro für das Kind als zweite Person)
 
verheiratet, 1 Kind und Kindergeld 1.815,84 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und 215,73 Euro für die zweite Person + 184,00 Euro Kindergeld)
 
verheiratet, 2 Kinder 1.847,57 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und jeweils 215,73 Euro für die zweite und dritte Person) 
 
verheiratet, 2 Kinder und Kindergeld 2.215,57 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und jeweils 215,73 Euro für die zweite und dritte Person + 368,00 Euro Kindergeld)
 
verheiratet und 3 Kinder 2.063,30 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und jeweils 215,73 Euro für die zweite dritte und vierte Person)
 
verheiratet, 3 Kinder und Kindergeld 2.621,30 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und jeweils 215,73 Euro für die zweite, dritte und vierte Person + 558 Euro Kindergeld)
 
verheiratet und 4 Kinder 2.279,03 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und jeweils 215,73 Euro für die zweite, dritte, vierte und fünfte Person)
 
verheiratet, 4 Kinder und Kindergeld 3.052,03 Euro (Grundfreibetrag 1.028,89 Euro + 387,22 Euro Zusatfreibetrag für die 1. weitere Person und jeweils 215,73 Euro für die zweite, dritte, vierte und fünfte Person und 773 Euro Kindergeld)
 
Bitte beachten Sie: Die erweiterten Freibeträge auf dem Pkonto erhalten Sie nur nach Vorlage einer Bescheinigung. Hier geht es direkt zur Bestellung der Bescheinigung.